Heizungswartung nach EnEV

Wartung und Instandhaltung von Heizungsanlagen*

Eine regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage hilft, die Umwelt zu schonen und Heizkosten zu sparen, verlängert die Nutzungsdauer und sorgt für einen sicheren und einwandfreien Betrieb. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Ressourcen hat der Gesetzgeber nach §11, Abs. 3 EnEV die regelmäßige Wartung von Heizungs- und Warmwasseranlagen zur Pflicht gemacht. In jeder Heizungsanlage sind Komponenten mit funktionsbedingt begrenzter Lebensdauer verbaut – sie verbrauchen sich. Ein zuverlässiger Betrieb der Anlage ist nur bei regelmäßiger Kontrolle und Austausch verschlissener Bauteile sichergestellt. Wir empfehlen einen Wartungsvertrag und die Kontrolle der Anlage im einjährigen Turnus. Eine intakte, gut gepflegte Anlage hilft Kosten zu sparen – nicht nur wegen des höheren Wirkungsgrades. Ausfall und Reparatur der Heizungsanlage kommen meist teurer zu stehen als die vorbeugende Instandhaltung!

aTmos Wartungsleistungen*

  • Reinigung der Brennerkomponenten
  • Reinigung von Brennraum und Heizflächen
  • Austausch von Verschleißteilen
  • Einstellung der Nenn- und Teillastleistung und Überprüfung des hygienischen Brennverhaltens
  • Endkontrolle der Wartungsarbeiten und Dokumentation der Ergebnisse
*gemäß §11, Abs. 3 EnEV